gemeiner Wert
fair market value. Der g. W. ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Anteile an Kapitalgesellschaften, die unentgeltlich übertragen werden, sind mit ihrem g.W. zu bewerten. Werden die Anteile an der Börse gehandelt, ist der niedrigste am Bewertungsstichtag notierte Kurs heranzuziehen. Werden die Anteile nicht an der Börse gehandelt und lässt sich der g.W. auch nicht aus Verkäufen ableiten, dann wird er mit Hilfe des Stuttgarter Verfahrens ermittelt.
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