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GarantiekonsortiumKonsortium, das sich zur Übernahme all jener Effekten einer Emission verpflichtet, die nicht platziert werden können. Der Übernahmepreis wird vorab fixiert. Je nach Höhe der vom G. abgegebenen Garantie variiert die Anzahl der möglicherweise zu übernehmenden Effekten.
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Weitere Begriffe : Zinsstruktur | Zwangseinziehung | Mittelstandsholding, börsennotierte | ||||||||||||||||||||||||||||
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