Frontrunning
vorlaufen; Begriff aus dem Insiderrecht. F. bezeichnet den Abschluss eines Wertpapiergeschäfts in Kenntnis einer Insidertatsache mit dem Ziel, von der nach ihrem Bekanntwerden zu erwartenden Kursveränderung zu profitieren. Das F. gehört zu den verbotenen Insidergeschäften. - Zum F. gehört auch, wenn ein Bankangestellter in Kenntnis einer bevorstehenden großen Kundenorder, eine eigene Order zu seinen Gunsten in den Markt stellt und die Kundenorder schließlich zu schlechteren Kursen abgewickelt wird.
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