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Fremdvermutungnon-property presumption. Sollten die Wertpapiere bei einem Drittverwahrer hinterlegt sein, so gilt durch den Grundsatz der F., dass dem Drittverwahrer bekannt ist, dass die Wertpapiere dem Erstverwahrer (Zwischen Verwahrer) nicht gehören. - Vgl. auch Depot und Depotarten.
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Weitere Begriffe : Position Close-Out | Usancenhandel | Kaufauftrag | ||||||||||||||||||||||||||||
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