Europäische Union (EU)
European Union. Durch Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11.1993 geschaffene internationale Organisation, die Grundlage für die Vollendung der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion und für die weitere politische Integration, insbesondere einer Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie einer Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI) ist. Die beiden letztgenannten bilden zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft die drei Säulen der EU, deren allgemeines Ziel die weitere Integration Europas sowie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in Europa ist. Dabei hat die EU das Subsidiaritätsprinzip und die Kohäsion, d.h. die soziale Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten, zu beachten. - Die Organe der EU sind der Europäische Rat, der Ministerrat, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof. - Zu den 15 Mitgliedsstaaten der EU zählen die Gründungsmitglieder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande (1957), Dänemark, Großbritannien und Irland (1973), Griechenland (1981), Portugal und Spanien (1986) sowie Finnland, Österreich und Schweden (1995).
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