Europäische Gemeinschaft (EG)
European Community. Der Begriff EG wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (in Kraft seit 1.11.1993) als neue Bezeichnung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eingeführt. - Aufgabe der EG ist es durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschaftsund Währungsunion sowie durch gemeinsame Politik und Maßnahmen eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad der Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaten zu fördern (Art. 2 EG-Vertrag). Die supranationalen Organe der EG legen durch ihre exekutiven Befugnisse auf Basis der Rechtsordnung der EG, die auf dem Gemeinschaftsgebiet Anwendung findet, unmittelbar gültiges Recht fest. - Das Handeln der EG beruht auf dem Prinzip der Subsidiarität, d.h. die EG wird in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, wenn die notwendigen Maßnahmen auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend und deshalb besser auf Gemeinschafts ebene erreicht werden können.
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