Euro
Seit 1.1.1999 gemeinsame Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Der E. trat an die Stelle der jeweiligen vorherigen nationalen Währungen, deren unwiderruflichen Umrechnungskurse am 1.1.1999 festgelegt worden sind. Bis Juli 2002 werden die nationalen Währungen jedoch als Untereinheiten des E. verwendet. - Zum 1.1.1999 wurde die ECU und der E. im Verhältnis 1:1 getauscht. Im Gegensatz zum ECU ist der E. kein Währungskorb, sondern eine eigenständige Währung. - Der Name E. wurde auf der Tagung des Europäischen Rats im Dezember 1995 in Madrid beschlossen. - Im Rahmen der dritten Stufe der EWWU unterteilt sich die Einführung des E. in drei Schritte: 1. Vom 1.1.1999 bis zum 31.12.2001 werden die nationalen Währungen der Teilnehmerländer neben dem E. weiter existieren. In diesem Zeitraum werden Kreditinstitute ihre Interbankengeschäfte in E. durchführen. Privatpersonen haben die Möglichkeit der Kontoführung in E. - 2. Auf E. lautende Banknoten und Münzen werden ab dem 1. 1.2002 auf den Markt gebracht und sollen bis 30.6.2002 die nationalen Währungen ersetzen. - 3. Der E. wird die alleinige und gemeinsame Währung im Euroland darstellen. - Die Geldpolitik in der Euro-Zone übernimmt ab 1.1.1999 die Europäische Zentralbank, deren oberstes Ziel die Preisstabilität ist. - Die erforderlichen währungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den E. werden durch das Euro-Einführungsgesetz geregelt. - Ein E. entspricht 100 Cent.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|