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Euro-Einführungsgesetz (EuroEG)Gesetz zur Einführung des Euro, Euro introductory law. Das EuroEG schafft die auf nationaler Ebene notwendigen währungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung des Euro. Durch das seit 1.1.1999 rechts wirksame EuroEG wurde u.a. der Mindesnennbetrag von Aktien auf ein Euro bzw. ebenso nennwertlose Aktien, und das Mindestgrundkapital einer Aktiengesellschaft auf 50.000 Euro festgelegt.
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