Erlöschen von Börsenaufträgen
extinguishment of (stock exchange) orders. Unlimitierte und mündlich erteilte Börsenaufträge gelten nur am Tag der Auftragserteilung, wohingegen limitierte Börsenaufträge i.d.R. eine maximale Gültigkeitsdauer bis zum Ultimo des Monats haben. Für Börsenaufträge, die mit einem Zusatz versehen sind (z.B. Good for Day, Good till Cancelled, Good till Date, Immediate or Cancel), gilt die dem Zusatz entsprechende Gültigkeitsdauer.
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