Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Einberufung des Aufsichtsrats der AGcalling of the supervisory board. Die Einberufung des Aufsichtsrats erfolgt vom Aufsichtsratsvorsitzenden und muss mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfin- den. Die Einberufung kann durch jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands verlangt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Optionsrecht | Trader | Warenfonds | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |