Disclaimer
contracting-out clause, Frei- zeichnungsklausel, bezeichnet die Vertragsklausel, in der eine Vertragsseite evtl. Haftungsrisiken auf seinen Vertragspartner überwälzt oder die ihn treffende vertragliche Haftung einschränkt. D. ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann nur im Rahmen der hierfür geltenden Vorschriften angewandt werden. - Als D. wird auch die Erklärung der Konsortial- bank bei einem Emissionsgeschäft bezeichnet, dass für die im Prospekt enthaltenen Angaben der Emittent verantwortlich ist und die Bank nur eine Überprüfung dieser Informationen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nach bestem Wissen vorgenommen hat.
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