Devisenbörse
foreign exchange market; unselbständige Einrichtung der jeweiligen Wertpapierbörse, welche dem Handel mit fremden Währungen und der Devisenkursbildung nach Maßgabe der Devisenmarktlage (Angebot und Nachfrage) dient. Die Mittler zwischen Angebot und Nachfrage sind freie und amtlich bestellte Börsenmakler. Der Handel erfolgt im Rahmen des allgemeinen Börsenrechts. Notiert werden Geld (Bid Price (1))- und Briefkurse (Asked Price (1)) für die Haupthandels- währungen, indem die Preisnotierung in EURO für 1, 100, 1.000 Fremdwährungseinheiten angegeben wird. In Deutschland bestehen fünf D. (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München). Als Kopfstelle gilt die Frankfurter D., weil dort die Möglichkeit der unmittelbaren Abstimmung der Devisenkurse mit der Bundesbank besteht. Dort ist während der ganzen Börsenzeit ein Vertreter der Bundesbank anwesend, der notfalls Interventionen zur Kurssicherung vomimmt. Bei allen D. müssen gleichlautende amtliche Devisenkurse festgestellt werden. - Vgl. auch Devisenmarkt.
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