Deutsche Siedlungs- und Landesren- tenbank (DSL Bank)
vom Bund und einigen Bundesländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts unter der gemeinsamen Aufsicht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Aufgabe der DSL Bank liegt in der Förderung der Neuordnung des ländlichen Raums durch die mittel- und langfristige Finanzierung der verschiedensten Investitionsvorhaben. Mit der Änderung des Gesetzes über die DSL Bank zum 1.1.1981 kamen neue Aufgabenbereiche hinzu. Dazu zählen neben der Verbesserung des Umweltschutzes und der Infrastruktur auch die Verbesserung und Erhaltung der wirtschaftlichen und strukturellen Verhältnisse im ländlichen Raum. Die Refinanzierung der DSL Bank erfolgt durch die Emission von eigenen Schuldverschreibungen.
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