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CovenantsVertragsklauseln, meist in einem Kreditvertrag, die der Kreditnehmer zu erfüllen hat. Bei einer Nichtbeachtung der C. durch den Schuldner kann der Gläubiger die Forderung sofort fällig stellen, oder eine weitergehende Besicherung fordern. C. finden häufig am internationalen Kapitalmarkt oder bei Großkrediten Anwendung.
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Weitere Begriffe : Nettobuchwert | Konzentration | Börsenkrach | ||||||||||||||||||||||||||||
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