Couponeffekt
Kuponeffekt, coupon effect. Der Begriff C. wird im Zinsmanagement für die Beschreibung zweier unterschiedlicher Effekte verwendet. - 1. Theoretischer Wiederanlageeffekt: Der C. ist die am Markt beobachtbare Tatsache, dass bei steigender bzw. fallender Zinsstrukturkurve auf Grund von Arbitrageüberlegungen die Effektivverzinsung einer Kuponanleihe unter bzw. über der Effektivverzinsung einer Null-Coupon-Anleihe mit identischer Nominalverzinsung und Laufzeit liegen muss. Begründet ist der C. durch die Notwendigkeit für den Besitzer einer Couponanleihe bereits ausgeschüttete Couponzahlungen zu dem im Ausschüttungszeitpunkt geltenden Zinsniveau wiederanzulegen, während bei Null-Coupon-Anleihen bereits geleistete Zinszahlungen implizit zum Nominalzins verzinst und am Laufzeitende kumuliert ausgeschüttet werden. - 2. Steuerlicher Effekt: Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kurs- und Zinsgewinnen resultiert in begrenztem Maße die Möglichkeit, Vorteile aus einer Anleihe mit relativ niedrigem Nominalzins, die unter pari emittiert bzw. gehandelt wird, zu ziehen. In Deutschland sind Zinserträge aus Anleihenbeständen steuerpflichtig, während realisierte Kursgewinne zum einen mit den realisierten Kursverlusten verrechenbar sind und zum anderen ab einer bestimmten Anlagefrist für Privatanleger steuerfrei bleiben. - Die Tilgung von unter pari erworbenen Anleihen erfolgt zum Nennwert und die Differenz zwischen Erwerbskurs und Tilgungskurs stellt einen realisierten Kursgewinn dar. Folglich kann so der Kursertrag als ein Teil des Gesamtertrages der Anleihe steuerfrei erzielt werden. Dieser Steuerbegünstigung sind allerdings enge Grenzen gesetzt, denn von der Finanzverwaltung wird nur ein gewisser Prozentsatz der Differenz als Kursgewinn anerkannt. Alles, was über diesen Wert hinaus geht, muss als Zinsertrag versteuert werden. - Vgl. auch Wertpapiergeschäfte, Besteuerung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|