Collar
1. Oberer und unterer Zinssatz bei einem variabel verzinslichen Schuldtitel bzw. die Bandbreite, in der sich der Zinssatz bewegen kann. - Vgl. auch Collared Floating Rate Note. - 2. Bezeichnung für die Kombination eines Caps und eines Floors, die zusammen eine Zinsbegrenzung ermöglichen. Der Käufer eines C. tritt dabei implizit als Käufer eines Caps und als Verkäufer eines Floors auf. Dabei verringert die durch den Verkauf des Floors erhaltene Prämie die Kosten beim Kauf des Caps. Im Idealfall entsteht ein Zero-Cost Collar. Ein C. wird eingesetzt, um das Zinsänderungsrisiko für Gläubiger und Schuldner zu schmälern.
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