Closed-end Fund
geschlossener Fonds. Besonders in den angelsächsischen Ländern - aber auch in Deutschland in Form von geschlossenen Immobilienfonds - vorkommender Fonds einer Investmentgesellschaft, dessen Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass er, gemessen am Inventarwert, je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem C.F. nicht. C.F. unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. - Gegensatz: Open-end Fund.
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