Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Cash-and-Carry-Arbitrage

Arbitrage, bei der die Überbewertung eines Terminkontraktes ausgenutzt wird, die sich ergibt, wenn die tatsächliche am Markt zu tende Basis ihren theoretisch richtigen Wert übersteigt. Es liegt eine Überbewertung eines Futures im Vergleich zum dazugehörigen Underlying (z.B. Cheapest-to-DeliverAnleihe) vor. Das Basisinstrument wird gekauft und die entsprechenden Terminkontrakte (Short Position) verkauft. Da der Arbitrageur durch den Kauf am Kassamarkt bereits eingedeckt ist, bleibt die Transaktion risikolos. - Gegensatz: Re- verse-Cash-and-Carry- Arbitrage.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Cash Swap
 
Cash-Burn-Rate
Weitere Begriffe : Zulassungsgebühren für den Geregelten Markt | Zinsterminhandel | Immobilienmakler
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.