Cash-and-Carry-Arbitrage
Arbitrage, bei der die Überbewertung eines Terminkontraktes ausgenutzt wird, die sich ergibt, wenn die tatsächliche am Markt zu tende Basis ihren theoretisch richtigen Wert übersteigt. Es liegt eine Überbewertung eines Futures im Vergleich zum dazugehörigen Underlying (z.B. Cheapest-to-DeliverAnleihe) vor. Das Basisinstrument wird gekauft und die entsprechenden Terminkontrakte (Short Position) verkauft. Da der Arbitrageur durch den Kauf am Kassamarkt bereits eingedeckt ist, bleibt die Transaktion risikolos. - Gegensatz: Re- verse-Cash-and-Carry- Arbitrage.
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