Börsenzulassung
admission to listing/official trading. An der Börse bedürfen sowohl Personen bzw. Unternehmen als auch die zu handelnden Wertpapiere einer Zulassung. - Bei den zuzulassenden Personen unterscheidet man nach Personen mit und ohne Handelsbefugnis. Unternehmen müssen gewerbsmäßig die Anschaffung und Veräußerung von börsenmäßig handelbaren Gegenständen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung betreiben oder die Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und Veräußerung übernehmen. - Für die Wertpapiere gelten unterschiedliche Zulassungsbestimmungen, die je nach Börsensegment andere Anforderungen an das emittierende Unternehmen stellen. Die über die Zulassung entscheidenden Organe sind ebenso unterschiedlich. - Vgl. auch Börsenzulassung von Personen, Börsenzulassung von Unternehmen, Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel, Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt, Zulassung von Wertpapieren zum Neuen Markt und Zulassung von Wertpapieren in den Freiverkehr.
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