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BörsenvereinDer im Börsengesetz (BörsG) geregelte Ablauf des Börsenhandels bedarf der Institutionen, die diesen veranstalten und unterhalten. Diese Institutionen sind Träger der Börse und können in ihrer rechtlichen Ausgestaltung unterschiedliche Formen annehmen. So werden die Börsen in Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart von privatrechtlich organisierten Vereinen (B.) getragen.
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Weitere Begriffe : rz. | Anlagen | at the Money | ||||||||||||||||||||||||||||
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