Börsenusancen
Börsengeschäftsbedingungen, stock exchange usages. Als B. werden die an der jeweiligen Börse geltenden Handelsbräuche bezeichnet, die für den Abschluss von Börsengeschäften unter den Börsenhandelsteilnehmern gelten. Anders als das Börsengesetz oder die Börsenordnung stellen sie kein objektives Recht dar, sondern erlangen lediglich als Vertragsbestandteil rechtliche Wirksamkeit. Beispielsweise finden sich die B., die für die an der Frankfurter Wertpapierbörse im Handel mit amtlicher Notierung sowie im Geregelten Markt abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte gelten, in den "Bedingungen für die Wertpapiergeschäfte an der Frankfurter Börse,,. Darin enthalten sind u.a. Bestimmungen über die Preisermittlung, die Auftragsausführung, die Geschäftsbestätigung, den Bezugsrechtshandel oder den Zeitpunkt der Börsengeschäftserfülllung sowie die Zwangsregulierung.
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