Aval
guaranty. Ein A. ist eine Bürgschaft oder eine Garantie, die von einer Bank gegeben wird. Bürgschaften können z.B. gegeben werden für Stundungen von Steuern und Zöllen oder als Prozessbürgschaften. Garantien sind möglich für erhaltene Anzahlungen, für Lieferungen und Leistungen sowie als Bietungsgarantie bei Ausschreibungen. - Vgl. auch Avalkredit. Avalkredit credit by way of bank guaranty. Der A. ist die mit einem Aval verbundene Kreditleihe durch eine Bank, die dem Kunden ein Zahlungsversprechen für den Bedarfsfall gibt. Es handelt sich somit nicht um eine Geldleihe, sondern um eine Eventualverbindlichkeit, bei der erst dann Geld durch die Bank bereitgestellt wird, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Für den A. erhält die Bank eine Provision. - Vgl. auch Bürgschaft, Garantie.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|