Auslandsaktie
ausländische Aktie, foreign share/stock. Bei der Platzierung von A. an einer deutschen Börse sind vom Emittenten die gleichen Zulassungsbedingungen zu erfüllen, wie bei Aktien deutscher Emittenten. Sollen Originalzertifikate der A. gehandelt werden, müssen diese den Richtlinien für den Druck von Wertpapieren entsprechen. Anstatt dessen können Originalzertifikate jedoch auch in Form einer Sammelurkunde bei der Deutschen Auslandskassenverein AG hinterlegt werden. - Sofern keine gesetzlichen Restriktionen zu berücksichtigen sind, können grundsätzlich von einem Inländer immer auch A. erworben und gehandelt werden. - Vgl. auch American Depository Receipt.
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