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AusübungsrechtBezeichnung für das den Inhabern von Endlos-Zertifikaten eingeräumte Recht, diese Wertpapiere zu festgelegten Terminen an den Emittenten zurückzugeben. Die Inhaber haben somit die Möglichkeit, die bei einem Verkauf über die Börse entstehenden Kosten zu sparen. Das Ausübungsrecht zur Rückgabe wird in der Regel zwei bis vier Mal pro Jahr gewährt.
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Weitere Begriffe : Teilwandelschuldverschreibung | Anfechtungsrecht | Zinsgarantie | ||||||||||||||||||||||||||||
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