Aufwands- und Ertragskonsolidierung
consolidation of revenues and expenses; Begriff der Konzernrechnungslegung. Bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Beziehungen zu verrechnen. Bei der A.u.E. werden insbesondere Umsatzerlöse beim liefernden Konzernunternehmen mit den korrespondierenden Aufwendungen beim erwerbenden Konzernunternehmen verrechnet. Auf diese Weise werden konzerninterne Lieferbeziehungen neutralisiert. Eine A.u.E. ist auch bei Kreditbeziehungen oder Lizenzverträgen erforderlich.
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