Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken/Sparkassen
general terms and conditions; enthalten seit langem aus Gründen der Rationalisierung der Geschäftsabwicklung vorformulierte Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit den Kunden. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie in den einzelnen Bankengruppen auf Grund von Verbandsempfehlungen einheitlich verwandt werden und sich auch untereinander häufig nicht wesentlich unterscheiden. Die AGB sind in Laufe der Jahre mehrmals überarbeitet und an die Rechtsentwicklung angepasst worden. Früher enthielten auch sie Klauseln über das Effekten- und Depotgeschäft, die mittlerweile in den seit 1995 gültigen Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte geregelt sind. Auch für andere besondere Geschäftszweige werden zusätzlich Sonderbedingungen verwandt (z.B. Scheckverkehr, Überweisungsverkehr). Die AGB und die Sonderbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinn der §§ 305 ff. BGB, d.h. sie bedürfen einer wirksamen rechtsgeschäftlichen Einbeziehung in den Vertrag und unterliegen der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|