Aktienrecht
law of stock corporations. Gegenstand des A. sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). - Da Aktiengesellschaften häufig an der Börse notiert sind, steht es in enger Wechselwirkung mit dem Börsengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz als Teilregelungen des Kapitalmarktrechts. Hinzu kommen die Bilanzierungsvorschriften, die mit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 aus dem Aktiengesetz in das HGB ausgelagert wurden. V.a. wurde von der Grundform die börsennotierte AG unterschieden. Für diese ist der Zusammenhang zwischen dem AktG, UmwG dem BiRiLiG und dem Kapitalmarktrecht besonders eng. Auch das Aktiengesetz gehört wesentlich zum A.
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