Ad-hoc-Publizitätspflicht, elektronisches Informationssystem
ad hoc disclosure requirement, electronic dissemination system. Emittenten genügen ihrer Ad-hoc-Publizitätspflicht durch Veröffentlichung der davon betroffenen Tatsache über ein elektronisch betriebenes Informationssystem nur, wenn dieses in der Bereichsöffentlichkeit weit verbreitet ist. Informationssysteme, die diesen Anforderungen entsprechen sind neben Nachrichtenagenturen der von verschiedenen Femsehanstalten angebotene Videotext sowie das Internet, soweit die Veröffentlichung auf im Kreis der Marktteilnehmer bekannten Seiten erfolgt. Die Veröffentlichung über elektronische Informationssysteme kann einer Servicegesellschaft übertragen werden (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|