Absichtserklärung bei Investmentfonds
Eine A. ermöglicht es dem Anleger, einen bestimmten Geldbetrag in mehreren Teilbeträgen zu verringerten Ausgabekosten in Investmentanteilen anzulegen, dabei werden nach Anlagebeträgen gestaffelte Ausgabeaufschläge (Ausgabeaufschlag bei Fonds) vorausgesetzt. Dies muss innerhalb eines festgelegten Zeitraumes geschehen und wird in einer schriftlichen A. des Kunden festgehalten. Der Kunde zahlt somit bei jedem Teilbetrag den für den Gesamtbetrag gültigen günstigeren Ausgabeaufschlag. Sollte der Anleger sich nicht an seine Erklärung halten und den Vertrag nicht erfüllen, so wird die Differenz nachträglich erhoben.
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