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Zinsgarantieinterest payment guaranty. Bezeichnung für die Gewährleistung der Zinszahlungen aus einer Anleihe durch einen Dritten, zumeist in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. V.a. Gebietskörperschaften oder private Unternehmen, die organisatorisch oder kapitalmäßig mit dem die Anleihe emittierenden Unternehmen (Emittent) verbunden sind, übernehmen dabei neben der Zinszahlung auch häufig die Garantie für die Kapitalrückzahlung.
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Weitere Begriffe : Europäische Recheneinheit (ERE) | Scheingewinn | Haussammelverwahrung | ||||||||||||||||||||||||||||
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