Widerrufsrecht im Investmentwesen
Bei einem Verkauf von Anteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume des Verkäufers oder Vermittlers, ist der Erwerber an seine Erklärung nur gebunden, wenn er diese nicht gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft innerhalb von zwei Wochen widerruft. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Anteile für einen Gewerbebetrieb erworben wurden oder die Verhandlungen nach vorhergehender Bestellung geführt wurden.
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