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weißer Effektenscheckweißer Wertpapierscheck, white security transfer order. Mit einem w.E. beauftragt ein Effektengirokunde oder die von einem Kunden zur Durchführung der Effektentransaktion eingesetzte Bank, seine Wertpapiersammelbank mit einer Effektenlieferung aus seinem Girosammeibestand, wobei die Höhe des Nennbetrages und der Empfänger der Wert- papiere im w.E. bezeichnet werden. - Vgl. auch Effektenscheck.
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Weitere Begriffe : Zwischengewinn bei Investmentfonds | Right of Accumulation | Bilanzgewinn | ||||||||||||||||||||||||||||
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