Vorzugsaktionär
preferred stockholder, preference shareholder. Der V. verfügt im Gegensatz zum Stammaktionär normalerweise nicht über ein Stimmrecht aus der Aktie. Dafür hat er einen nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns. Ansonsten stehen ihm alle anderen Aktionärsrechte zu. Ist die Gesellschaft nicht in der Lage, den Vorzugsbetrag zu bedienen, und kann dieser Rückstand im Folgejahr nicht nachgezahlt werden, so steht den V. bis zur Zahlung aller Rückstände das Stimmrecht zu.
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