Volksvermögen
national wealth; nennt man den zu einem Zeitpunkt monetär erfassten Reinbestand aller Wirtschaftssubjekte an Sachvermögen, immateriellem Vermögen und Nettoforderungen gegenüber dem Ausland. Der mit hohen Quantifizierungsproblemen behaftete Begriff des V. wird durch Aggregation der einzelwirtschaftlichen Vermögensbilanzen zu einem bestimmten Stichtag errechnet. Hierzu wird das Vermögen der einzelnen Wirtschaftssubjekte, vom Bürger über Unternehmen bis hin zum Staat, addiert und um die Differenz der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Ausland bereinigt.
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