Versorgungsfreibetrag
1. personal exemption by way of statutory pensions or social security benefits. Der V. wird im Rahmen der Zahlung von Versorgungsbezügen gewährt. Im privaten Dienst wird der V. für Versorgungsbezüge gewährt, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt werden, die wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge gezahlt werden. Der V. beträgt seit 1996 40 % der begünstigten Versorgungsbezüge, maximal jedoch 2045 Euro. - 2. Nach § 17 ErbStG werden dem überlebenden Ehegatten und Kindern im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 (§15 I) V. gewährt. Für Ehegatten beträgt der V. 256.000 Euro, Kindern wird je nach Alter ein V. in unterschiedlicher Höhe gewährt.
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