Vermögensteuer
net worth tax, capital tax. Die V. war als Ergänzung zur Einkommensteuer konzipiert und sollte aus den Erträgen des Vermögens aufgebracht werden, aber unabhängig davon, ob dieses Erträge abwirft. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die V. für verfassungswidrig erklärt, weil für ihre Bestimmung das Grundvermögen im Gegensatz zum Kapitalvermögen zu niedrig bewertet wurde. Der Gesetzgeber ist seiner Vorgabe bis 31.12.1996 die V. verfassungskonform zu regeln nicht nachgekommen, so dass das Vermögensteuergesetz zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten ist.
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