vereinbarte Kündigungsfrist
agreed notice. Kündigung bezeichnet die Möglichkeit, sich aus einem Dauerschuldverhältnis (z.B. einem Darlehens-, Arbeitsoder Mietvertrag, einer Bürgschaft oder einer Gesellschaft) zu lösen. Wenn sie nicht aus einem wichtigen Grund heraus erfolgt (außerordentliche Kündigung, §§ 542 ff., 553 ff., 626 BGB) gelten gesetzliche Kündigungsfristen (§§ 565, 622 ff. BGB). Diese sind häufig nicht dispositiv, vielmehr hat der Gesetzgeber aufgrund von Schutzwürdigkeitserwägungen etwa zugunsten der Mieter von Wohnraum oder der Arbeitnehmer eine vertragliche Änderung der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu deren Lasten ausgeschlossen (§§ 565 II, 622 V, VI BGB).
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