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Unterkonsortiumsub-syndicate; entsteht, wenn ein Konsortialmitglied eine weitere Bank am eigenen Anteil des Konsortiums beteiligt. Damit besteht keine direkte Rechtsbeziehung zwischen jenem Konsortialmitglied, der nur im U. in Erscheinung tritt und dem Auftraggeber.
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Weitere Begriffe : Garantiezertifikat | Ergebnisabführungsvertrag | Treuhandvermögen | ||||||||||||||||||||||||||||
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