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Stimmrechtsbegrenzunglimitation of stock voting rights; satzungsmäßige Begrenzung der Stimmrechte durch Festlegung einer Maximalzahl von Stimmrechten. Um sich vor einer feindlichen Übernahme zu schützen, machten in der Vergangenheit zahlreiche Publikumsgesellschaften davon Gebrauch. Heute ist die St. nur noch bei nicht börsennotierten Gesellschaften zulässig.
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