Stimmrechtsausschluss
exclusion of right to vote; Verbot der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung (Hauptversammlung, Stimmrechtsausübung). Grundsätzlich steht das Stimmrecht jedem Aktionär zu. Ausnahmen bestehen, wenn der Aktionär Vorzugsaktien ohne Stimmrecht besitzt oder es zu einer Interessenkolission zwischen dem Aktionär und der zu beschließenden Maßnahme kommt. Der Aktionär darf z.B. nicht über seine eigene Entlastung oder die Befreiung von Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft abstimmen.
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