Sachanlagevermögen
tangible fixed assets. Bezeichnung für die in § 266 II HGB aufgeführten Bestandteile des Anlagevermögens eines Unternehmens. Der Posten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" umfasst das gesamte Grundvermögen eines Unternehmens. In der Position "technische Anlagen und Maschinen" ist das Vermögen auszuweisen, das unmittelbar für die Durchführung und Aufrechterhaltung der Produktion erforderlich ist. Unter dem Sammelposten "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden sämtliche Anlagen ausgewiesen, die keinem anderen Posten eindeutig zuzuordnen sind. Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen und im Bau befindliche Anlagen und Gebäude sind in der Position "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" zu bilanzieren.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|