Rückzahlung von Spareinlagen
repayment of savings deposits. Spareinlagen nach der Definition des § 21 IV RechKredV haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, d.h. dass der Sparer erst nach Ablauf dieser Kündigungsfrist über seine gesamte Spareinlage verfügen kann. Lediglich ein Betrag im Wert von ca. 1.500 Euro steht ihm jeden Monat ohne vorherige Kündigung zur Verfügung. Eine Kündigung kann frühestens einen Tag nach der Einzahlung der Einlage ausgesprochen werden. Ist zusätzlich eine Kündigungssperrfrist vereinbart, so muss für die Kündigung das Ende der Sperrfrist abgewartet werden. - Vgl. auch Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und Spareinlagen, vorzeitige Rückzahlung.
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