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Rechenschaftsbericht der KapitalanlagegesellschaftenDeutsche Investmentgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einmal einen R. und nach sechs Monaten einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Der R. umfasst die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung, die Höhe der eventuellen Ausschüttung und Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.
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Weitere Begriffe : BA | Schachtelbeteiligung | Securities Lending | ||||||||||||||||||||||||||||
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