Patronatserklärung
letter of comfort/intent/responsibility. Erklärung einer Muttergesellschaft gegenüber den Kreditgebern der Tochtergesellschaft zum Zwecke der Kreditsicherung. Eine einheitliche P. existiert nicht, sie kann von "good will" Erklärungen bis zu Gewährleistungen reichen. Eine gesetzliche Regelung existiert ebenso nicht, die spezifischen Bedingungen einer P. sind dem jeweiligem Wortlaut einer P. zu entnehmen. Häufigste Formen der P. sind die Verpflichtung zur finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaft, die Verlustübernahmeverpflichtung, oder die Vereinbarung über das Zurücktreten der Muttergesellschaft von eigenen Forderungen gegenüber der Tochtergesellschaft.
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