Optionsverhältnis
Gibt die Zahl der Optionsrechte pro Optionsschein an. Es legt die Anzahl von Basisinstrumenten beziehungsweise bei Wahrungsoptionsscheinen den Betrag der Fremdwährung fest, die pro Optionsschein ge- oder verkauft werden können. Ein Optionsverhältnis von 1:1 bei einem Aktien-Kaufoptionsschein bedeutet zum Beispiel, dass pro Optionsschein eine Aktie bezogen werden kann. Bei einem von 1:1 abweichenden Optionsverhältnis sind die Angaben je nach Autor unterschiedlich. Verbrieft ein Schein das Recht zum Bezug von fünf Aktien, dann wird diese Relation, je nach Präferenz des Autors, mal als 5 : 1 und mal als 1: 5 bezeichnet. Inzwischen hat sich aber die Angabe des Optionsverhältnisses als Optionsrechte (in Einheiten des Basisobjekts) pro Schein durchgesetzt. Eine Relation von 1 : 5 bedeutet hier, dass pro Schein fünf Einheiten des Basisobjekts bezogen beziehungsweise verkauft werden können. Statt von Optionsverhältnis ist in der Wirtschaftspresse oft auch von »Bezugsverhältnis« die Rede. Streng genommen trifft diese Bezeichnung jedoch nur auf Kaufoptionsscheine zu. da Verkaufsoptionsscheine nicht zum Bezug, sondern im Gegenteil zum Verkauf des Basisinstruments berechtigen.
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