Nichtveranlagungsbescheinigung
Bescheinigung, non-assessment note. Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, können dem Anleger ohne Abzug der Kapitalertragsteuer ausbezahlt bzw. gutgeschrieben werden, wenn der Anleger eine N. vorlegt (Kapitalertragsteuererstattung). Eine N. wird erteilt, wenn das zu versteuernde Einkommen voraussichtlich unter dem Betrag liegt, von dem ab nach der ESt-Tabelle eine ESt zu erheben wäre. Die N. kann nur beim Finanzamt beantragt werden. Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag wirkt eine N. betragsmäßig unbegrenzt, hat aber nur eine Geltungsdauer von drei Jahren.
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