Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
MoratoriumZahlungsaufschub, standstill agreement, debt referral. Von Seiten des Gläubigers gewährter Aufschub des Fälligkeitstermins einer fälligen Zahlungsverpflichtung, die einem an sich kreditwürdigen Schuldner aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten gewährt wird. Bis zum neuen Fälligkeitstermin muss der Schuldner keine Zins- und Tilgungszahlungen leisten, wobei der Aufschub befristet oder unbefristet sein kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Kapitalbeschaffung | Kapitalanlegerziele | Covered-Put-Writing | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |