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Ausgabe 2014
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Market-Maker-Verpflichtungen, Eurex

commitments of the market maker, Eurex. An der Eurex wird grundsätzlich für sämtliche Optionskontrakte ein market-making durchgeführt. Ein als Börsenteilnehmer der Eurex zugelassenes Unternehmen kann von der Börsengeschäftsführung der Eurex die Zulassung als Market-Maker für einen oder mehrere derartige Optionskontrakte erhalten, wenn seine Börsenhändler über die nötigen Handelskenntnisse zur Erfüllung der Market-Maker-Funktion verfügen. Ein Market-Maker ist berechtigt und nach Eingang einer Quote-Aufforderung (Quote- Request) für einen Optionskontrakt über ein von ihm betreutes Produkt verpflichtet, unverzüglich Quotes zu stellen und zu diesen Geld- bzw. Briefkursen auch Geschäftsabschlüsse zu tätigen. Während der Börsenhandelszeit muss ein Market-Maker jederzeit erreichbar sein.





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Weitere Begriffe : Kursgewinne, nicht realisierte | Niederstwertprinzip | ausländische Anteilseigner
 
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