Konversionsprämie
Wandelprämie. (1) Bezeichnet die in Prozent des Aktienkurses ausgedrückte Differenz zwischen dem gegenwärtigen Aktienkurs und der Konversionsparität. Die K. zeigt an, wie viel Prozent der indirekte Erwerb - Kauf von Wandelobligationen und sofortige Wandelung teurer wäre, als der direkte Kauf der Aktie. Bei der Berechnung der Prämie ist zu beachten, dass die aus der Wandlung bezogenen Aktien oftmals nicht sofort dividendenberechtigt sind. (2) bezeichnet oft auch die Ausgleichszahlung oder Vergütung an Anleihegläubiger, die durch Konversion einer Anleihe Nachteile erleiden.
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