Intervention (-spflicht)
intervention; erfolgt durch meist ausgewählte Marktteilnehmer oder -Organisatoren, um unerwünscht starke oder erratische Ausschläge des Kurses, Preises oder Zinses abzumil- dem. Dies erfolgt entweder freiwillig, wie bspw. im Rahmen der Kurspflege durch die Emittenten bei einer Neuemission, oder aufgrund operationaler Bestimmungen, wie bspw. bei extremen Kursabschlägen im XETRA-System mittels Durchführung einer Auktion. Bekanntestes Beispiel ist die Interventionspflicht der Zentralbanken auf dem Devisenmarkt, um eine Abweichung des Wechselkurses von einer administrativ festgelegten Parität zu verhindern. Dies gilt sowohl für ein System mit festen Wechselkursen, als auch für ein System mit innerhalb zuvor festgelegter Bandbreiten flexiblen Wechselkursen. Im letzteren findet eine I. spätestens beim Erreichen der Interventionspunkte statt. Auch bei flexiblen Wechselkursen kann eine freiwillige I. Vorkommen, um einen Ausgleich extremer Schwankungen herbeizuführen.
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